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Artikel 53 (3) wird bei einem Schüler nicht angezeigt

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Beiträge: 381
 sh
Themenstarter
(@_sh_)
Forumssüchtiger
Beigetreten: Vor 19 Jahren

Hallo Stephan,

bei einem Schüler wird der in der ASV eingetragene Art. 53 (3) nicht angezeigt. Weder unter Schülerdaten > Weitere Daten, noch in der Liste "Gefährdete Schüler". Interessanterweise wird in Letzterer jedoch auch die Entwertung (-) nicht angezeigt. Das entsprechende Feld ist - im Gegensatz zu anderen Schülern - einfach leer. Bei den anderen Schülerinnen und Schülern funktioniert es tadellos.

Woran kann das liegen?

Antwort
5 Antworten
Beiträge: 17209
Admin
(@nm-himself)
Programmiergott
Beigetreten: Vor 22 Jahren

Hallo Sebastian,

die ASV exportiert über die Schnittstelle keine Artikel sondern nur die Schullaufbahn eines Schülers. Daraus errechnet der NM dann den Artikel. Du müsstest mal die Eintragungen prüfen, ob dort die korrekten "Zusatzinfos" eingetragen sind.

Gruß
Stephan

Antwort
Beiträge: 381
 sh
Themenstarter
(@_sh_)
Forumssüchtiger
Beigetreten: Vor 19 Jahren

Hallo Stephan,

soweit ich's beurteilen kann, hat der Schüler die richtigen Eintragungen. In der Schullaufbahn steht die Wiederholung drin, mit dem Merkmal "pflicht". (vgl. Screeshot). Braucht's sonst noch was?

Antwort
Beiträge: 17209
Admin
(@nm-himself)
Programmiergott
Beigetreten: Vor 22 Jahren

Hallo Sebastian,

bin jetzt kein ASV-Profi, aber wieso stehen für September und Oktober je eine Wiederholung für das gleiche Schuljahr drin, einmal mit, einmal ohne Zusatzinfo?

Aber eigentlich egal. Die wichtigste Info aus dem Screenshot ist, dass der Schüler wohl in der 10. Jahrgangsstufe RS ist, richtig? Die AP darf auch bei Nichtbestehen wiederholt werden und wenn die AP wiederholt werden darf, ist auch die Wiederholung der Jahrgangsstufe normalerweise erlaubt - es sei denn, die Höchstausbildungsdauer wird überschritten (siehe BayEUG Art. 54 (5))

Gruß
Stephan

Antwort
Beiträge: 381
 sh
Themenstarter
(@_sh_)
Forumssüchtiger
Beigetreten: Vor 19 Jahren

Hallo Stephan,

wenn ich es richtig verstehe, besteht die Gefahr der Abweisung auch in der 10 Klasse grundsätzlich schon. Das Wiederholen der Abschlussprüfung kann gewährt werden und damit ist dann auch die Wiederholung der Jahrgangsstufe eingeschlossen - außer bei Überschreitung der Höchstausbildungsdauer.

Auf jeden Fall denke ich, dass die Information im NM verfügbar sein sollte.

Antwort
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