Zum Hauptinhalt springen
Adresse von volljäh...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Adresse von volljährigem Schüler in Ordnungsmaßnahmen

2 Beiträge
2 Benutzer
0 Reactions
594 Ansichten
Beiträge: 139
Themenstarter
(@schondorf)
Bastler
Beigetreten: Vor 20 Jahren

Hallo,

wir haben ein außergewöhnliches Problem:
Ein Schüler ist volljährig geworden und sämtliche Korrespondenz soll sowohl an die Eltern als auch an den Schüler gesendet werden.

Im NM sind nur die Adressdaten von Vater und Mutter hinterlegt. Wie kann nun der Sohn mit angeschrieben und in Ordnungsmaßnahmen angeredet werden?

Muss da eine Änderung in der ASV vorgenommen werden.

Bin für jeden Tipp dankbar.
Gruß Schondorf

Antwort
1 Antwort
Beiträge: 17968
Admin
(@nm-himself)
Programmiergott
Beigetreten: Vor 23 Jahren

Hallo schondorf,

das geht selbstverständlich, ist ja z. B. an Gymnasium/FOS/BOS, ... öfters der Fall. Wie das genau in der ASV eingetragen werden muss, weiß ich leider nicht. Da kann sich vielleicht noch ein Kollege einklinken, der sich da besser auskennt. Ich würde mal vermuten, dass zumindest der Haken bei "Im Schriftverkehrverteiler" gesetzt werden muss.

Auf Seiten des NM ist es so, dass er beim Import überprüft, ob ein Schüler schon volljährig ist und dann - falls das Zutrifft - die für ihn aus der ASV exportierte Anschrift ebenfalls mit aufnimmt.

Gruß
Stephan

Antwort