Hallo zusammen,
nur der Vollständigkeit halber noch eine letzte Ergänzung: wie zuvor schon geschrieben druckt ja auch die ASV die Jahreszeugnisse mit den Jahresfortgangsnoten ohne Berücksichtigung einer mdl. Prüfung.
Allerdings kann man direkt im Zeugnisausdruck die Noten natürlich manuell ändern und dort dann die neu festgesetzte Note JFN unter Berücksichtigung der mdl. Prüfung eintragen.
Ich vermute mal, dass a) die Notwendigkeit und b) die Vorgehensweise für diese Änderung in der ASV-Dokumentation erwähnt würde. Dies ist nicht der Fall. Es wird erklärt, wie am Abschlusszeugnisse druckt und wie man für Schüler, die durchgefallen sind, das Jahreszeugnis druckt - mehr nicht.
Ich schreibe das hier nur, falls sich Schulen nicht sicher sind, wie vorzugehen ist. Sollte es zu "Streitigkeiten" kommen, kann man also bequem auf die ASV verweisen.
Gruß
Stephan