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Ersatzprüfung zwingend als Ex eintragen?

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Beiträge: 235
Themenstarter
(@herr_vorragend)
Kennt sich aus
Beigetreten: Vor 5 Jahren

Hallo zusammen,
man soll Ersatzprüfungen im Nm in die Spalte der kleinen Leistungsnachweise mit vorangestelltem e Eintragen. Einige Kollegen ändern aber nicht die Kopfdaten der Spalte, in der die Ersatzprüfungsnote eingetragen ist. Das führt dann dazu, dass auf dem ausgedruckten Bogen oben z.B. 4. Stegreifaufgabe im Fach Geographie steht. Eigentlich sollten Kollegen da Ersatzprüfung eintragen. Das führt dann regelmäßig zu Verwirrungen und Suchvorgängen in der Verwaltung.

Kann man Ersatzprüfungen auch bei mündlichen Noten eintragen, so dass die Sekretärin keinen Leistungsnachweis in der Kontrolle der Leistungsnachweise angezeigt bekommt und sich dann auch gar nicht auf die Suche danach machen kann?

MfG
HV

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3 Antworten
Beiträge: 17543
Admin
(@nm-himself)
Programmiergott
Beigetreten: Vor 22 Jahren

Hallo HV,

wo ihr die Ersatzprüfungen einträgst ist eine Abmachung innerhalb der Schule. Wir (RS) tragen die in der Regel in die Spalten für die Kurzarbeiten ein und drucken trotzdem keinen Bogen ausdrucken. In der LNW-Verwaltung werden die eh nicht angezeigt, wenn keine Kopfdaten eingetragen werden.

Gruß
Stephan

Antwort
Beiträge: 235
Themenstarter
(@herr_vorragend)
Kennt sich aus
Beigetreten: Vor 5 Jahren

Wird die Gesamtnote dann eigentlich korrekt berechnet wenn eigentlich kleine Leistungsnachweise (Ersatzprüfung) den großen Leistungsnachweisen (=Kurzarbeiten) zugeordnet werden?

LG

Antwort
Beiträge: 17543
Admin
(@nm-himself)
Programmiergott
Beigetreten: Vor 22 Jahren

Ihr seid doch auch eine RS. Da werden die Noten quer durch gemäß der Gewichtungen verrechnet. Solange die Spaltengewichtung stimmt ist es für die Berechnung egal, wo die Note eingetragen wird.

Gruß
Stephan

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