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Notenberechnung / Fremdsprachen / Notenschutz / Legasthenieberechnung

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Beiträge: 14
Themenstarter
(@grabowski3001)
Schaut sich um
Beigetreten: Vor 16 Jahren

Guten Tag!

Ich hab eine ganze Zeit im Forum gesucht, vieles gefunden, bin aber abschließend nicht schlau geworden...

Es geht um die Notenberechnung für Schüler mit Notenschutz in Fremdsprachen in der Realschule. 
Im Zeugnis erhalten diese Schüler den Satz "Die mdl. Leistungen in Fremdsprachen wurden stärker gewichtet"...

Was ich weiß:
Rotes Buch bedeutet: Legasthenie-Berechnung in Fremdsprache/n (nur für Fremdsprachenlehrer rot), NUR wenn Legasthenie-Berechnung im NM-Admin so eingestellt ist.
Gelbes Buch: irgendein Nachteilsausgleich (Zeitverlängerung, größere Schrift, Vorlesen der Aufgabenstellung...) oder irgendein Notenschutz (keine Wertung der Rechtschreibung, des Vorlesens bzw. beides) liegt vor.

Was ich nicht genau nachvollziehen kann:

- Wie wird die Note bei Schülern mit Legasthenie-Berechnung in Fremdsprachen in der Realschule genau berechnet?
Gilt hier Folgendes?
"1. es werden Zwischenschnitte gebildet.
2. große zu kleinen Leistungsnachweisen werden 2:1 gewichtet.
Bei 1:1 Gewichtung von schriftlich zu mündlich bei Legasthenikern ergibt sich daher die folgende Formel:
[(SchnittSchriftlichGroß *2 + SchnittSchriftlichKlein)/3 + (SchnittMündlichGroß *2 + SchnittMündlichKlein)/3]/2"

- Werden mündliche Schulaufgaben oder Stegreifaufgaben (Speaking Tests...), die mit "m" (also z.B. Note "3m") eingegeben werden als mündliche Leistungen erfasst und verrechnet (bei rotem Buch)?

- Gibt es eine Günstigerprüfung in der Realschule? D.h. wenn die Legasthenie-Berechnung (rotes Buch) den Schüler schlechter stellen würde, wird dann die normale Notenberechnung durchgeführt?

- Muss im Zeugnis in der Realschule der Notenschutzsatz ("mdl. Leistungen stärker gewichtet...") eingegeben werden, wenn eine normale Notenberechnung stattfand, da diese zu einem besseren Ergebnis bzw. zur gleichen Zeugnisnote führt?

Danke schon mal für die Antworten!

Grüße
Markus

Antwort
5 Antworten
Beiträge: 17542
Admin
(@nm-himself)
Programmiergott
Beigetreten: Vor 22 Jahren

Hallo Markus,

die gewünschte Info findest du unter http://nmhilfe.notenmanager.net Notenmanager Schulversion > Benutzerhandbuch > Noteneingabe, Notenberechnung > Notenberechnung

Bei der Notenberechnung darf auf im Falle des Notenschutzes nicht von den Vorgaben der RSO abgewichen werden, d. h. es werden KEINE Zwischenschnitte gebildet. Die "Aufwertung der mdl. Noten" geschieht aktuell durch "Abwertung der schriftl. Noten".

Zum letzten Punkt: der Satz darf natürlich nicht gedruckt werden, wenn die mdl. Noten nicht stärker gewichtet wurden.

Gruß
Stephan

Antwort
Beiträge: 14
Themenstarter
(@grabowski3001)
Schaut sich um
Beigetreten: Vor 16 Jahren

DANKE!
:applaus:

Antwort
Beiträge: 346
 Mich
(@mich)
Kennt sich aus
Beigetreten: Vor 11 Jahren

Hallo miteinander,

ich hänge mich mal hier mit dran: wir haben einen Schüler, der in Englisch tatsächlich noch per Attest die Berechnung schriftlich zu mündlich 1:1 hat. Bei ihm wird im Notenmanager auch die rote Uhr angezeigt. Kann ich irgendwie diese Gewichtung einstellen? 

Habt ihr einen Tipp für mich?

Besten Dank und viele Grüße,

Mich

Antwort
Beiträge: 17542
Admin
(@nm-himself)
Programmiergott
Beigetreten: Vor 22 Jahren

Hallo Mich,

eine besondere Berechnung gibt es laut Schulordnungen nicht mehr, daher kann man das im NM auch nicht mehr einstellen. Tut mir leid.

Gruß

Stephan

Antwort
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