Das verstehe ich, Listeneintrag ist ja auch aktiviert. Laut BaySchO „elektronischer Notenbogen“ ist das meiner Ansicht nach auch erlaubt.
Ordnungsmaßnahmen speichern, habe ich nicht aktiviert, da ich die Ordnungsmaßnahme wie sie gedruckt wird mit Namen, Klasse und Datum nicht gespeichert werden soll. Aber ich hätte meinen geschriebenen Verweis mit eigenem Text, aber ohne Schülernamen usw. als Vorlage. Wenn ich „Ordnungsmaßnahmen speichern“ aktiviere kann ich die Ordnungsmaßnahme bearbeiten UND als Vorlage verwenden. Das ist mir zu viel.
Gut wäre, wenn ich nur die Vorlage verwenden könnte, nicht aber die einzelne Ordnungsmaßnahme wieder bearbeiten bzw. ansehen oder drucken könnte. Das ist glaube ich nämlich nicht erlaubt.
Verstehst du was ich meine?
Geht insbesondere darum, etwaige Rechtschreibfehler, korrigieren zu können ohne die Ordnungsmaßnahme nochmals schreiben zu müssen.
Datum, Klasse und Name sind ja schnell wieder eingeklickt, aber das nochmalige Schreiben kostet Zeit. Oder hast du eine bessere Idee, welche auch dem Datenschutz entspricht?
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Schmidt