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Eigene Ordnungsmaßnahmen kann nicht als Vorlage ausgewählt werden

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Beiträge: 2
 Sst
Themenstarter
(@sst)
Schaut sich um
Beigetreten: Vor 4 Monaten

Hallo Stephan bzw. Alle,

 

ich kann zwar Ordnungsmaßnahmen speichern, diese danach aber nicht als Vorlage (also meinen eigenen Verweis als Vorlage) auswählen. Ich klicke auf den Button „als Vorlage“ aber es passiert nichts. Vielleicht könnt ihr mir helfen. Gibt bestimmt eine einfache Lösung, aber ich stehe auf dem Schlauch. Hab‘ im Forum bisher nichts gefunden.

Als admin habe ich aus Datenschutzgründen nur den Listeneintrag aktiviert. Ein anonymisierte Vorlage sollte es aber speichern können, oder nicht?

Mit freundlichen Grüßen

 

Stefan

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3 Antworten
Beiträge: 17543
Admin
(@nm-himself)
Programmiergott
Beigetreten: Vor 22 Jahren

Hallo Stefan,

aus Sicht des Datenschutzes ist der Listeneintrag harmloser also die OM selbst. D. h. wenn du keinen Listeneintrag zulässt, dann wird auch die OM nicht gespeichert.

Gruß

Stephan

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Beiträge: 2
 Sst
Themenstarter
(@sst)
Schaut sich um
Beigetreten: Vor 4 Monaten

Das verstehe ich, Listeneintrag ist ja auch aktiviert. Laut BaySchO „elektronischer Notenbogen“ ist das meiner Ansicht nach auch erlaubt.

Ordnungsmaßnahmen speichern, habe ich nicht aktiviert, da ich die Ordnungsmaßnahme wie sie gedruckt wird mit Namen, Klasse und Datum nicht gespeichert werden soll. Aber ich hätte meinen geschriebenen Verweis mit eigenem Text, aber ohne Schülernamen usw. als Vorlage. Wenn ich „Ordnungsmaßnahmen speichern“ aktiviere kann ich die Ordnungsmaßnahme bearbeiten UND als Vorlage verwenden. Das ist mir zu viel.

Gut wäre, wenn ich nur die Vorlage verwenden könnte, nicht aber die einzelne Ordnungsmaßnahme wieder bearbeiten bzw. ansehen oder drucken könnte. Das ist glaube ich nämlich nicht erlaubt.

Verstehst du was ich meine?

Geht insbesondere darum, etwaige Rechtschreibfehler, korrigieren zu können ohne die Ordnungsmaßnahme nochmals schreiben zu müssen.

Datum, Klasse und Name sind ja schnell wieder eingeklickt, aber das nochmalige Schreiben kostet Zeit. Oder hast du eine bessere Idee, welche auch dem Datenschutz entspricht?

Mit freundlichen Grüßen 

Stefan Schmidt

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Beiträge: 17543
Admin
(@nm-himself)
Programmiergott
Beigetreten: Vor 22 Jahren

Hallo Stefan,

tut mir leid, erstes Posting habe ich bezüglich des Listeneintrags falsch gelesen. 

Aber wenn du die OMs selbst nicht speichern lässt, kannst du diese auch nicht als Vorlage nehmen. Nicht speichern heißt wirklich nichts speichern, d. h. da ist dann auch nichts da, um es als Vorlage zu nehmen.

Die Ordnungsmaßnahmen werden ja nicht mehr im Dateisystem gespeichert sondern in der Datenbank selbst. Dort ist auch eine Löschfrist einstellbar. Insofern ist das Datenschutztechnisch eigentlich nicht mehr das große Ding. Musst halt mal mit eurem Datenschützer sprechen.

Gruß

Stephan

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