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Individuelle Lernzeitverkürzung: Vorrücken in die übernächste Jahrgangsstufe

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Beiträge: 221
Themenstarter
(@christopht)
Kennt sich aus
Beigetreten: Vor 6 Jahren

Hallo Stephan,

wir haben einen Schüler, der im Rahmen der Individuellen Lernzeitverkürzung (ILZ) von der 10. in die 12. vorläufig vorrücken können soll. Das muss natürlich auch im Zeugnis stehen - möglichst im Anschluss an die Erlaubnis zur Vorrückung in die nächste Jgst. (also die 11.). 

Wie kann ich das Umsetzen?

Danke.

VG
Christoph

Antwort
2 Antworten
Beiträge: 17543
Admin
(@nm-himself)
Programmiergott
Beigetreten: Vor 22 Jahren

Hallo Christoph,

da müsst ihr improvisieren. Für eine entsprechende Änderung ist es für dieses Schuljahr zu spät. Ihr könnt das Zeugnis z. B. über den Listendialog als Word-Dokument exportieren. Oder ihr erzeugt ein PDF, das ihr dann mit einem PDF-Editor bearbeitet.

Gruß

Stephan

Antwort
Beiträge: 260
 JGA
(@jga)
Kennt sich aus
Beigetreten: Vor 10 Jahren

Hallo,

nur als kurze Anmerkung: Bei uns meinte das Direktorat, dass das nicht im Zeugnis steht. Diese Schüler erhalten die ganz reguläre ILV Bemerkung ("teilgenommen"). 

In der Handreichung findet sich auch keinerlei Anmerkung dazu, dass Überspringer einen Extrasatz im Zeugnis erhalten. Die grundlegende Bemerkung "Jahrgangsstufe bestanden, zum Vorrücken berechtigt" bleibt ja auch unbenommen von ILV richtig. Die Teilnahme an ILV berechtigt dann zusätzlich zur Entscheidung von 10 in 12 zu springen durch die EZB.

https://www.isb.bayern.de/fileadmin/user_upload/Gymnasium/ILV/ILV_Handreichung_3._Auflage.pdf

Auch in der GSO (§34 / §34a) und im Zeugnismuster für Gymnasien steht nirgends, dass über die ILV Bemerkung hinaus in irgendeiner Form das Überspringen notiert werden sollte. 

Für Schüler in Jgst. 12 gilt §6 (5) GSO, mMn. rücken die Schüler auf Antrag der EZB also einfach auf Probe in 12 vor. Entweder bestehen sie die Probezeit dann halt, oder nicht. Bestehen sie nicht, werden sie in 11 zurückverwiesen, wo sie laut Zeugnis der 10ten ganz regulär sein dürfen.

Mir geht es jetzt nicht um's Klugscheißen Christoph. Mich würde aber im Hinblick auf das bei uns beschlossene Vorgehen interessieren auf welcher Basis die Schulleitung bei euch einen Kommentar im Zeugnis möchte und wie der aussehen soll.

Viele Grüße
Jörg

Antwort