Hallo,
nur als kurze Anmerkung: Bei uns meinte das Direktorat, dass das nicht im Zeugnis steht. Diese Schüler erhalten die ganz reguläre ILV Bemerkung ("teilgenommen").
In der Handreichung findet sich auch keinerlei Anmerkung dazu, dass Überspringer einen Extrasatz im Zeugnis erhalten. Die grundlegende Bemerkung "Jahrgangsstufe bestanden, zum Vorrücken berechtigt" bleibt ja auch unbenommen von ILV richtig. Die Teilnahme an ILV berechtigt dann zusätzlich zur Entscheidung von 10 in 12 zu springen durch die EZB.
https://www.isb.bayern.de/fileadmin/user_upload/Gymnasium/ILV/ILV_Handreichung_3._Auflage.pdf
Auch in der GSO (§34 / §34a) und im Zeugnismuster für Gymnasien steht nirgends, dass über die ILV Bemerkung hinaus in irgendeiner Form das Überspringen notiert werden sollte.
Für Schüler in Jgst. 12 gilt §6 (5) GSO, mMn. rücken die Schüler auf Antrag der EZB also einfach auf Probe in 12 vor. Entweder bestehen sie die Probezeit dann halt, oder nicht. Bestehen sie nicht, werden sie in 11 zurückverwiesen, wo sie laut Zeugnis der 10ten ganz regulär sein dürfen.
Mir geht es jetzt nicht um's Klugscheißen Christoph. Mich würde aber im Hinblick auf das bei uns beschlossene Vorgehen interessieren auf welcher Basis die Schulleitung bei euch einen Kommentar im Zeugnis möchte und wie der aussehen soll.
Viele Grüße
Jörg